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   BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93   

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https://dejure.org/1994,3193
BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93 (https://dejure.org/1994,3193)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1994 - 4 StR 481/93 (https://dejure.org/1994,3193)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1994 - 4 StR 481/93 (https://dejure.org/1994,3193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauensmißbrauch - Anstiftung - Untreue - Kreisangestellter - SED-Funktionär - Öffentliche Mittel - Privatzweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 231
  • NStZ 1994, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93
    Der allgemeine Entschluß oder die Bereitschaft, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90

    Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht

    Auszug aus BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93
    Dies gilt allerdings nur für jene Auslegungsgrundsätze, die frei von spezifisch sozialistischen Wertungen und Rechtsmaximen sind (vgl. Oetker JZ 1992, 608; ferner für die Auslegung fortgeltenden Zivilrechts der DDR BGH NJW 1992, 821; FamRZ 1993, 673, 675).
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 214/93

    Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung bei jahrelangem

    Auszug aus BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts kommt eine fortgesetzte Handlung, die zudem als Rechtsfigur dem zur Tatzeit geltenden Recht der DDR fremd ist (vgl. Gribbohm NStZ 1993, 536 [BGH 25.05.1993 - 5 StR 214/93] m.w.N.), für die in erheblichem zeitlichen Abstand erfolgten Tathandlungen schon mangels eines die geplante Tatreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfassenden Gesamtvorsatzes nicht in Betracht.
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 178/91

    Gerichtliche Einigung im Verfahren zur vorzeitigen Aufhebung der Eigentums- und

    Auszug aus BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93
    Dies gilt allerdings nur für jene Auslegungsgrundsätze, die frei von spezifisch sozialistischen Wertungen und Rechtsmaximen sind (vgl. Oetker JZ 1992, 608; ferner für die Auslegung fortgeltenden Zivilrechts der DDR BGH NJW 1992, 821; FamRZ 1993, 673, 675).
  • BGH, 05.03.1991 - 1 StR 647/90

    Anspruch auf Einstellung des Verfahrens wegen eines unwesentlichen Mangels des

    Auszug aus BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93
    Das "Meistbegünstigungsgebot" des § 2 Abs. 3 StGB stellt nicht auf einen allgemeinen Vergleich der jeweiligen Strafdrohungen ab, sondern darauf, welche Regelung für den Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die mildere Beurteilung zuläßt (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Untreue 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99

    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand

    a) In bezug auf die hier interessierenden Fragen besteht kein Unterschied zwischen § 266 StGB und dem zur Tatzeit geltenden wortgleichen § 163 StGB-DDR (vgl. BGH NStZ 1994, 231; BGH NJW 1999, 1489).
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